Dichtheitsprüfung und Generalinspektion
Spätestens alle fünf Jahre müssen Abscheideranlagen durch Fachkundige/Sachverständige einer Generalinspektion auf Dichtheit und baulichen Zustand unterzogen werden; bei Anlagen in Wasserschutzzonen muss dies sogar alle 2,5 Jahre geschehen.
Welche Arbeiten führen wir durch?
- Entleerung der Anlage über einen Saugwagen und Reinigung
- Überprüfung des baulichen Zustands sowie der elektrischen Anlagen und Einrichtungen, der Einbauteile, der Innenbeschichtung und der Schwimmertarierung
- Absperren der Zu- und Abläufe
- Dichtheitsprüfung der Anlage über LGA-geprüftes und zugelassenes Messsystem
- Dichtheitsprüfung der Zu- und Ablaufleitungen
- Überprüfung des Betriebstagebuches
- Lückenlose Dokumentation durch Erstellung eines detailliertes Prüfberichtes incl. Einbeziehung sämtlicher relevanter Daten der Anlage, Skizzen und Prüfprotokolle
Sollten Mängel festgestellt werden, unterbreiten wir Ihnen gern Vorschläge zur Sanierung und führen die notwendigen Arbeiten durch. Art und Umfang der Sanierungsmaßnahmen sind mit der zuständigen Wasserbehörde abzustimmen, die auch Fristen festlegen und Nachprüfungen anordnen kann.
Ihr Ansprechpartner:
Daniel Bödeker
Tel. 05152-524417
E-mail: