Ölhaltiges Abwasser, wie es an Tankstellen, Schrottplätzen, bei der Reinigung von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen in Waschanlagen und Werkstätten anfällt, muss über einen Ölabscheider bzw. Koaleszenzabscheider gereinigt werden. Laut Anhang 49 der Abwasserverordnung (AbwV) ist ein Grenzwert von 20 mg/l Kohlenwasserstoffe (Öl) für die Einleitung in die Kanalisation (Indirekteinleitung) einzuhalten. Für die Indirekteinleitung wird eine Genehmigung gemäß §58 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) benötigt.
Der Ölabscheider, oder auch Benzinabscheider genannt, wird offiziell gemäß den Normen EN 858 und DIN 1999-100 als Leichtflüssigkeitsabscheider bezeichnet. Durch seine Konstruktion hält er die aufschwimmenden Leichtflüssigkeiten (Öl, Kraftstoffe) zurück und speichert sie. Die folgende Zeichnung zeigt die Funktion:
Sobald die die maximale Ölspeichermenge erreicht ist, verhindert eine selbsttätige Verschlusseinrichtung (Schwimmer), dass Öl in den Ablauf gelangt. Eine optionale Ölwarnanlage kann den Betreiber zusätzlich optisch und akustisch über den maximalen Ölstand informieren.
In einem Probenahmeschacht hinter dem Ölabscheider kann eine Probe des gereinigten Abwassers zur Analyse auf Kohlenwasserstoffe genommen werden. Dies geschieht beispielsweise im Rahmen der vorgeschriebenen Wartung.
Die benötigte Größe des Ölabscheiders richtet sich nach der anfallenden Abwassermenge. Sie wird in der entsprechenden Nenngröße (NS = nominal size) angegeben. Bei der Bemessung der Abscheideranlage wird auch die erforderliche Größe des Schlammfangs ermittelt.