Wartung von Ölabscheidern
In der DIN 1999-100 sind für den Betrieb von Ölabscheidern folgende Wartungen vorgeschrieben:
- Monatliche Eigenkontrolle durch einen Sachkundigen
- Halbjährliche Wartung durch einen Sachkundigen gemäß Herstellervorgaben und Behördenbescheid
Der Umfang der Arbeiten ist in der DIN 1999-100 festgeschrieben. Die Ergebnisse sind in einem Betriebstagebuch zu dokumentieren. Wir als Fachbetrieb übernehmen diese Tätigkeiten gerne im Rahmen eines Wartungsvertrages für Sie.
Prüfung von Ölabscheidern
Nach dem Einbau und vor der Inbetriebnahme muss Ihr Ölabscheider gründlich durch einen Fachkundigen geprüft werden. Diese Generalinspektion muss nach DIN 1999-100 alle 5 Jahre wiederholt werden. Nach der Entleerung und Reinigung wird der Ölabscheider auf Beschädigungen überprüft und einer Dichtheitskontrolle unterzogen. Die Ergebnisse dieser Prüfung werden in einem Prüfbericht aufgeführt.

Einbau von Ölabscheidern
Der Einbau oder auch Neubau eines Ölabscheiders (Leichtflüssigkeitsabscheider gemäß DIN EN 858 in Verbindung mit DIN 1999-100) bedarf einer sorgfältigen Planung. Dazu gehören u.a. die Berechnung der notwendigen Nenngröße (NG/NS) des Ölabscheiders und die ausreichende Überhöhung als wichtige Planungsparameter. Als zertifizierter Fachbetrieb führen wir die technische Planung durch, erwirken für Sie die notwendige Einleitgenehmigung gemäß Wassserhaushaltsgesetz (WHG), kümmern uns um den Einbau und die finale Abnahme durch den Sachverständigen.
Sanierung von Ölabscheidern
Sollten im Rahmen der 5-jährlichen Generalinspektion Beschädigungen und Undichtigkeiten bei Ihrem Ölabscheider festgestellt worden sein, kümmern wir uns um eine fachgerechte Sanierung als Voraussetzung für eine erfolgreiche Abnahme des Ölabscheiders. Dazu gehören:
- Instandsetzen/Montage von Warnanlagen
- Instandsetzen/Montage von Koaleszenzeinsätzen
- Abdichten von Fugen, Rohren und Anschlüssen
- Instandsetzen/Erneuerung von Beschichtungen
- Erneuerung von Rohren
- Kernbohrungen für Kabeldurchführungen