Vor dem Einbau eines Ölabscheiders müssen einige technische und behördliche Anforderungen geklärt werden. Im Rahmen unserer Planungsdienstleistung ermitteln wir unter Berücksichtigung der EN 858 und DIN 1999-100 u.a. folgende Sachverhalte:
- Größe der entwässerten Fläche
- Anzahl der Waschgeräte, Drücke, Temperatur und Volumenleistung
- Abwassermenge
- Einsatz von Waschmitteln / Reinigern /Tensiden
- Nenngröße der Abscheideranlage
- Bereich für den Einbau der Abscheideranlage festlegen
- Zu- und Ableitungen definieren
- Überhöhung einplanen
Bezüglich des Einbaus eines Ölabscheiders stellen viele Behörden sehr gute Informationen im Internet zur Verfügung. Gerne bearbeiten wir für Sie den Genehmigungsantrag im Rahmen unserer Planungen für eine Abscheideranlage.
Hier einige Links zu regionalen Behörden zum Themenbereich ölhaltiges Abwasser, Abscheideranlagen und Genehmigungen zur Indirekteinleitung:
Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten und Naturschutz
LK Holzminden
LK Hameln-Pyrmont
Stadt Hameln
- Schmutzwasser richtig entsorgen und reinigen
- Antrag auf Genehmigung zur Einleitung von mineralölhaltigem Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen (Anhang 49 der Abwasserverordnung)
LK Schaumburg
LK Lippe
LK Paderborn
- Industriell / Gewerbliches Abwasser
- Antragsformular für die Indirekteinleitung von mineralölhaltigem Abwasser
Stadt Bielefeld
LK Minden-Lübbecke
- Indirekteinleitungen
- Merkblatt Mineralölhaltiges Abwasser Anhang 49
- Antragsformular Fahrzeugwäsche / Werkstatt
LK Herford
- Merkblatt zur Kontrolle, Wartung, Entleerung und Entsorgung der Abwasserbehandlungsanlage
- Antrag auf Einleitung von mineralölhaltigem Abwasser