Wasserhaushaltsgesetz Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Indirekteinleitung §58 WHG AwSV Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen AbwV Abwasserverordnung

Was ist das WHG?

Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist ein Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts. Es soll durch eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts, als Lebensgrundlage des Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut zu schützen. Das WHG enthält Bestimmungen über den Schutz und die Nutzung von Oberflächengewässern und des Grundwassers, außerdem Vorschriften über den Ausbau von Gewässern und die wasserwirtschaftliche Planung sowie den Hochwasserschutz.

Auch Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen sind im WHG geregelt, siehe §58 WHG. Eine Erlaubnis dazu darf nur dann erteilt werden, wenn die Schadstofffracht des Abwassers so gering gehalten wird, wie dies bei Einhaltung der jeweils in Betracht kommenden Verfahren nach dem Stand der Technik möglich ist. Anforderungen, die dem Stand der Technik entsprechen, legt die Bundesregierung durch Rechtsverordnungen fest. Die Anforderungen für das Einleiten von z. B. mineralölhaltigem Abwasser sind in Anhang 49 der Abwasserverordnung (AbwV) aufgeführt.

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